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#20460-2026  Straßenschild

An dieser Stelle ist vom Holzmarkt kommend ein abgesenkter Bordstein. Nach §10 StVO müssen die Fahrzeuge bei der Ausfahrt vom Holzmarkt anhalten. Verkehrszeichen 102 ist ein Gefahrenzeichen und hat nur Informationswirkung. Im Gegensatz zu Vorschriftzeichen und Richtzeichen wird durch dieses keine neuen Regelung aufgestellt, womit §10 weiterhin gelten sollte

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