#15541-2024

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrtes Mängelmelder Team.

Wäre es möglich, dass man im Ampelbereich der Richard-Sorge-Straße, rechts abbiegend auf die Erlanger Allee eine Orange Blinkleuchte (mit Fußgänger Symbol) anbringt, die signalisiert wenn die Fußgänger grün haben?
Der Rechtsabbieger Pfeil lässt hier ja fahren bei Rot zu. Wenn man vorn an der Kreuzung verkehrsbedingt aber nochmal halten muss, kann sich in der Zwischenzeit die Schaltung geändert haben, sodass man dann los fährt und die Fußgänger auch Grün haben.
Oftmals habe ich hier schon gefährliche Situationen beobachtet, in dem Fußgänger und Autofahrer zur gleichen Zeit gestartet sind.
Leider lässt sich in dem Fall die Fußgänger Ampel als rechtsabbiegender Autofahrer schlecht einsehen.
An anderen Kreuzungen der Erlanger Allee sind diese Orangen Blinkleuchten, die signalisieren wenn die Fußgänger grün haben auch montiert.
Wäre schön wenn Sie es hier auch ermöglichen könnten.
Man will ja schließlich keinen Fußgänger/Radfahrer über den Haufen bügeln.

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Gemeldet
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.881621658155, 11.637017307902

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#15541-2024" wurde gemeldet.

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Kommentare

Als aufmerksamer Autofahrer sollten Sie bemerkt haben dass der grüne Pfeil auch eine Wartepflicht gegenüber Fußgängern impliziert die Ihre Abbiegespur queren. D.h. unabhängig wann diese grün bekommen!

Als aufmerksamer Leser ist es Ihnen bestimmt aufgefallen, dass ich von Beobachtungen gesprochen habe und nicht mich selber damit gemeint habe. Also kein Grund persönlich zu werden, denn mir sind die Verkehrsregeln bestens bekannt.
Es geht hier nur darum Schaden abzuwenden.

beim (rechts) Abbiegen hat es ziemlich genau 0 zu interessieren, welches Signal der Gerade-aus-Fußverkehr gezeigt bekommt oder ob die Ampel gerade aus ist oder violett zeigt.

Nicht umsonst sind die Fußgänger-Signale häufig so durch Blenden abgeschirmt, dass der (Auto-)Verkehr gerade nicht erkennen _soll_, ob nun rot oder grün gezeigt wird.
Es gilt der §9 StVO. Und zwar an jeder Kreuzung.

Ich behaupte, dass es an jeder Kreuzung auf Grund von Ignoranz, Unwissen, Ungeduld, Dummheit oder vielleicht sogar Vorsatz genügend "Situationen" gibt, bei denen Rechtsabbieger den Fußverkehr negativ beeinflussen.
Und nun? sollen wir an jede Ampel ein gelbes Blinklicht pappen? Was wird sich dann ändern? nichts.
Außer vielleicht, dass wir danach auch an jede Kreuzung _ohne_ Ampel ein gelbes Blinklicht pappen, weil verinnerlicht wurde, dass man nur aufpassen muss, wenn es irgendwo gelb blinkt.

Und wenn es dann überall gelb blinkt, dann stellen wir noch lustige Verkehrszeichen auf: "hier bitte wirklich auf den Fußverkehr achten", weil sich niemand mehr um gelbes Blinklicht schert...

Es gilt die StVO. Die Einhaltung der Regeln obliegt den Verkehrsteilnehmern, dabei insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) jenem im KFZ, die schließlich sogar mit bestandener theor. + prakt. Prüfung die Kenntnis nachgewiesen haben, sich darüber hinaus jederzeit weiterbilden können.
Die Durchsetzung der Regeln obliegt den Sicherheits- und Ordnungsbehörden des Landes, teilw. der Stadt.

Damit ist eigentlich alles geregelt und es ist nicht nachvollziehbar, wieso nun unser aller Geld in die Hand genommen werden soll, um einzelne Verkehrsteilnehmer mal wieder auf geltende Regeln hinzuweisen.

Leider ließ sich über die MeinJena App nicht der richtige Standort Richard-Sorge-Straße /Erlanger Allee eingeben.
Sondern nur der aktuelle Standort des Telefons.