Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.935037678466, 11.589627834441
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#15990-2024" wurde gemeldet.
Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.
Der Status des Mangels "#15990-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Baufirma lässt in diesem Bereich eine Kehrmaschinen fahren. Sofern die Witterung jedoch zu nass wird, ist mit Verschmutzung zu rechnen. FD Mobilität
Kommentare
Die Straßenreinigungssatzung…
PermalinkDie Straßenreinigungssatzung wird gerade überarbeitet, findet man auf jena.de, Stadtrat.
Dort steht wer verantwortlich ist und wie reagiert wird, wenn man der Pflicht nicht nachkommt.
Nur wer setzt das um?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 11.12.2024 - 10:46
Satzung nicht relevant
PermalinkEine wie auch immer geartete Satzung zur Straßenreinigung ist nicht relevant.
Es gilt die StVO (§32). Wenn also Fahrzeuge Teile der Ladung verlieren, Dreck auf der Fahrbahn verteilen: Reinigungspflicht.
Da ist es unerheblich, ob in einer kommunalen Satzung steht, dass Anlieger die Reinigung der Straße bis Mitte Fahrbahn zu übernehmen haben.
Darüber hinaus wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Arbeitsstelle (Tiefbau, Hochbau) bzw. deren Zuwegung (Sperrung des Gehweges) eine Genehmigung der Stadt vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass standardmäßig eine Pflicht zur Reinigung / Minimierung der Verschmutzung der Fahrbahn beauflagt wurde.
In jedem Fall bleibt es - und da stimme ich zu - eine Frage der Kontrolle vor Ort sowie der Anwendung der zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mittel.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 16.12.2024 - 10:36
Antwort auf Die Straßenreinigungssatzung… von Gast (nicht überprüft)