#15990-2024

Beschreibung des Mangels

Straße stark verunreinigt durch Baustellenfahrzeuge. Das geht schon eine Weile so.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.935037678466, 11.589627834441

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#15990-2024" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#15990-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Baufirma lässt in diesem Bereich eine Kehrmaschinen fahren. Sofern die Witterung jedoch zu nass wird, ist mit Verschmutzung zu rechnen. FD Mobilität

Kommentare

Die Straßenreinigungssatzung wird gerade überarbeitet, findet man auf jena.de, Stadtrat.
Dort steht wer verantwortlich ist und wie reagiert wird, wenn man der Pflicht nicht nachkommt.
Nur wer setzt das um?

Eine wie auch immer geartete Satzung zur Straßenreinigung ist nicht relevant.
Es gilt die StVO (§32). Wenn also Fahrzeuge Teile der Ladung verlieren, Dreck auf der Fahrbahn verteilen: Reinigungspflicht.
Da ist es unerheblich, ob in einer kommunalen Satzung steht, dass Anlieger die Reinigung der Straße bis Mitte Fahrbahn zu übernehmen haben.

Darüber hinaus wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Arbeitsstelle (Tiefbau, Hochbau) bzw. deren Zuwegung (Sperrung des Gehweges) eine Genehmigung der Stadt vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass standardmäßig eine Pflicht zur Reinigung / Minimierung der Verschmutzung der Fahrbahn beauflagt wurde.

In jedem Fall bleibt es - und da stimme ich zu - eine Frage der Kontrolle vor Ort sowie der Anwendung der zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mittel.