#1649-2019

Beschreibung des Mangels

Immer wieder kommt es in Jena zum Abschießen von Silvesterraketen, v.a. in den Sommermonaten, eine unzumutbare Belästigung von Mensch und Tier. Ich würde mir wünschen, dass die Bevölkerung daraufhingewiesen wird, dass das Knallen nur zu Silvester erlaubt ist. Verstöße sollten geahndet werden.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es kommt immer auf den Einzelfall an, da es auch genehmigte Feuerwerke gibt. Dass diese privaten Feuerwerke verboten sind (außer Silvester) ist allgemein bekannt. Leider ist es hierbei sehr schwer, jemanden zu erwischen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1724-2019, die neue ID ist: #1649-2019.

Kommentare

"So können Personen, die illegale Feuerwerkskörper benutzen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Anderweitige Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ziehen ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich."
Liebe Stadt- bitte handeln.

Bußgeldkatalog Thüringen
Vergehen Maßnahme
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöst Bußgeld bis zu 10.000 €
einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestellt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Klartext

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