Beschreibung des Mangels
Ich habe an der Zufahrtsstraße zu den Erlenhöfen nun zum wiederholten Male brenzlige Verkehrssitationen erlebt, bei denen Kinder involviert waren. Dieses mal war ich selbst betroffen.
Alle Bewohner des Neubaugebietes die zu Fuß oder mit dem Fahrrad und häufig mit Kindern die Erlenhöfe Richting Saale verlassen müssen die Zufahrtstraße passieren.
Diese ist allerdings - obwohl hier viele kinderreiche Familien wohnen - weder als Spielstraße ausgewiesen NOCH befindet sich ein Gehweg an der Straßenseite, welche meist nahezu vollständig mit Autos zugeparkt ist.
Leider verstehen das manche Autofahrer als Einladung zu rücksichtslosem Verhalten.
Als ich heute mit meinen Kindern die Straße Richtung Treppe zur Karl-Liebknecht-Str. hinauf ging, wurden wir plötzlich von hinten angehupt. Da wir dem Fahrer offenbar nicht schnell genug zwischen die dicht aneinander geparkten Autos ausweichen konnten, zog er scharf an uns vorbei uns erfasste dabei beinahe meine 4-jährige Tochter auf ihrem Laufrad.
Ich appelliere daher dringend an sie: bitte greifen sie hier durch geeignete Maßnahmen (Spielstraße oder Anlegen eines Gehwegs) ein, bevor es hier noch zu einem tragischen aber völlig vermeidbaren Unfall kommt.
Vielen Dank,
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.934944932336, 11.608430332103
Kommentare
Habe ich auch schon ähnlich…
PermalinkHabe ich auch schon ähnlich erlebt.
Zusätzlich wäre sinnvoll die Straße "am Erlkönig" zwischen Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße und Gemdenbachbrücke mit 30 auszuschildern da auch die Einfahrt zu den Erlenhöfen suboptimal ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 17.11.2025 - 08:15
Verhalten der Nachbarn
PermalinkDie StVO erlaubt kein Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sie schreibt sogar explizit vor, dass Fußgänger innerorts mit einem Abstand von mind. 1,5m zu überholen sind.
Daran ändert übrigens die verkehrsrechtliche Situation vor Ort überhaupt nichts. Es ist völlig egal, ob sie wegen nicht vorhandener oder zugeparkter Gehwege auf der Fahrbahn unterwegs sind, wenn dort T50 oder eine T30-Zone oder ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet ist. Es gilt die StVO.
Und wenn Sie - bei aller berechtigter Empörung über das Fehlverhalten - der Meinung sind, dass bei Anordnung einer "Spielstraße" (gemeint ist vermutlich ein verkehrsberuhigter Bereich) plötzlich anders gefahren wird, können Sie sich tagtäglich in der Straße "Am Holzmarkt" vom Gegenteil überzeugen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 17.11.2025 - 10:47