Beschreibung des Mangels
In jüngster Zeit wurden an bzw. im Umfeld des Zeiss Gebäudes bauliche Veränderungen vorgenommen. Seit Abschluss dieser Arbeiten hat sich die Schallabstrahlung der gewerblichen Klimaanlage in Richtung der angrenzenden Wohnbebauung drastisch erhöht.
Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gilt für gewerblich-technische Anlagen in allgemeinen Wohngebieten nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) ein Immissionsrichtwert von maximal 40 dB(A).
Nach eigenen orientierenden Messungen sowie aufgrund der spürbaren Zunahme seit den baulichen Anpassungen wird dieser gesetzliche Höchstwert derzeit nachts regelmäßig überschritten.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- In Bearbeitung
- Abteilung
- Fachdienst Umweltschutz
- Geokoordinaten
- 50.917955246568, 11.56516721183
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#22231-2026" wurde gemeldet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir sind in ständigem Austausch mit der Fa. Zeiss. Aufgrund der Größe der Anlage gestaltet sich eine Suche nach einer einzelnen Lärmquelle als schwierig. Wenn Sie konkrete Hinweise bzw. eine Vermutung zur Lärmquelle haben, kontaktieren Sie gern den zuständigen Mitarbeiter Hr. Schwab unter Tel.: 49 5268 oder alexander.schwab@jena.de. Vielen Dank!
Der Status des Mangels "#22231-2026" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.
Kommentare