#3570-2020

Beschreibung des Mangels

Für Rad Fahrende auf der Rudolstädter Straße in Richtung Maua wird ab der Einmündung Göschwitzer Straße das Fahren mit Z.254 verboten.
Die linksseitige Wegefläche ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dies bedeutet, dass Rad Fahrende von Jena in Richtung Maua nur über den Weg am Tierheim ins Leutratal oder über Rutha nach Maua fahren dürfen.

Gleichzeitig ist die Wegefläche von Maua aus kommend ab der Einmündung "Am Leutrabach" mit Z.240 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen.

Ist dies so beabsichtigt?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis. Vorgesehen ist, den Gemeinsamen Rad-Gehweg neben der B 88 in Gegenrichtung für den Radverkerh freigzugeben. Dazu genügt das Anbringen eines Zusatzschildes.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3662-2020, die neue ID ist: #3570-2020.

Kommentare

Damit verbunden die Fragen, wie man den potenziellen Radweg Richtung Maua überhaupt von der Linksabbiegerspur der Rudolstädter Straße erreichen soll und wie man stadteinwärts vom im Kreuzungsbereich endenden Radweg auf die Straße überwechseln soll.

Das kommt davon, wenn Radwege am Schreibtisch ohne Kenntnis der Situation vor Ort geplant werden. Das ist leider an vielen Stellen der Fall. Die Radwegeplaner sollten sich vielleicht selbst mal aufs Rad schwingen und ihre Planungen ausprobieren.

Warum erfolgt an dieser Stelle nur eine Freigabe? Das Radfahren auf der Straße ist verboten und durch das geplante Zusatzzeichen wird lediglich das langsame (Schrittgeschwindigkeit) und dem Fußgängerverkehr untergeordnete Radfahren gestattet, jedoch keine echte Radverkehrsverbindung geschaffen.
Sind den Planern die Bedeutung und die Konsequenzen der Beschilderung mit ZZ 1022-10 nicht vollumfänglich bekannt oder gibt es eine plausible Erklärung, warum stadteinwärts ein echter Radweg angeordnet wird, der stadtauswärts jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf?

In beiden Fällen ist im übrigen eine sichere Querungsmöglichkeit zum Erreichen der linksseitigen Radverkehrsfläche zu schaffen. Diese ist bis jetzt nicht erkennbar.

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