Wie fast jedes Jahr wuchern die Bäume/Pflanzen des Grundstücks komplett auf den Gehweg, so dass man den Gehweg gar nicht mehr begehen kann, geschweige dass Kinder mit Fahrrädern den Weg nutzen können. Auf der ggüberliegenden Seite ist stellenweise kein Gehweg vorhanden, so dass man gar keine Alternative hat.
Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.
Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.
Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.
Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.
Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.
Hier ist durch eine "versunkene" Straßenkappe ein Schlagloch entstanden. Gefährlich für Zweiräder, besonders bei Dunkelheit und/oder Regen.
Auf der Spur Richtung Camsdorfer Brücke, auf Höhe der Verkehrsinsel.
Kritisches Schlagloch an einem Gulli auf der Linksabbiegerspur am Anger auf Höhe Intershop Gebäude, wenn man in Richtung Jena Ost / Camsdorfer Bücke abbiegen möchte.
An der Kreuzung Am Friedensberg/Schroeterstraße steht am der bergabführenden Straße das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung von rechts“ (Zeichen 102 StVO), das auf eine „rechts vor links“-Regelung hinweist. Die von rechts einmündende Straße ist jedoch baulich deutlich untergeordnet, da sie nur über eine abgesenkte Bordsteinkante an die Straße anschließt.