#4359-2020

Beschreibung des Mangels

Parksituation Schrödingerstr.94

In der Schrödingerstraß besteht ein Parkplatzmangel. Der obere Parkplatz ist fast komplett mit Wohnwagen zugestellt so das die Anwohner sowie das Personal und Angehörige der Klienten im anliegenden Pflegeheim kaum noch einen Parkplatz finden. Die Wohnwagen stehen dort teilweise mehrere Monate, werden alle zwei Wochen minimal bewegt so das der Radstand immer ein anderer bei Kontrollen ergibt. Das Ordnungsamt hat bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag gestellt das die Parkplätze mit Beschilderung versehen werden das nur Pkw's dort stehen sollen. Allerdings sagt die Straßenverkehrsbehörde das man damit das Problem nur an eine andere Stelle verlegen würde.
Die Wohnwagen stehen teilweise über die Markierung, wachsen in hohen Gras ein, behindern das rein und raus fahren/ parken mit dem eigenen Auto, parken so das viel Platz dazwischen ist aber trotzdem nur ein Auto in die Parklücke passt und selbst der Parkplatz für behinderte hat Probleme mit seinem Auto rein und raus zu kommen. Die Autos parken dann teilweise auf der Straße oder auf dem Gehweg.
Erbitte Rückinfo.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.902794098211, 11.570849614218

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden den Hinweis prüfen und ggf. eine Umbeschilderung vornehmen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4451-2020, die neue ID ist: #4359-2020.

Kommentare

Es gibt jetzt eine ganz neue Idee: Anwohnerparkplätze.
So etwas kann tatsächlich auch in Deutschland mittlerweile eingerichtet werden und sorgt so dafür, dass Anwohner eine Parkplatz haben, die einen brauchen.

Ich finde es amüsant, dass davon ausgegangen wird, mit der Einrichtung von Anwohnerparken hätten automatisch alle Anwohnenden einen Parkplatz. Ein Parkausweis für Anwohner berechtigt nur, dort das KFZ abzustellen. Von einer grundsätzlichen Verfügbarkeit darf nicht ausgegangen werden.
Einfach formuliert: wenn 100 Parkplätze vorhanden sind, können auch 200 Anwohnerparkausweise ausgegeben werden.

Es gibt im Übrigen kein Grundrecht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür. Auch nicht auf einen Parkplatz, zu man ohne rangieren kommt.
Die Wohnmobile stehen dort offensichtlich legal, sind angemeldet, es wird KFZ-Steuer gezahlt.
Die einzigen, die sich nicht an die StVO halten: jene KFZ-Führer, die ihre Fahrzeuge ordnungswidrig auf Gehwegen, im Kreuzungsbereich und auf Grünflächen abstellen. Schuld daran sind aber nicht Wohnmobile, sondern die jeweiligen KFZ-Führer.

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