#6800-2021

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne seit Jahren in Lichtenhain und unsere Parkplatzsituation spitzt sich immer weiter zu.
Mittlerweile wird man von der Nachbarschaft schriftlich und anonym angefeindet, wenn ein Rad über die weisse Linie ragt, weil es nicht anders möglich ist zu parken.

In meinem Fall betrifft es die Mühlenstrasse knapp unterhalb der Kreuzung zur Lötzowstraße.
Bisher hatte ich noch keinen Strafzettel erhalten, wenn ich ab Beginn der weissen Linie Linie geparkt habe. Die Autos stehen alle immer ein Stück auf der Strasse, da der Abstand zur Begrenzung nicht ausreicht. Jetzt nach vier Jahren werde ich angefeindet und muss Angst haben, dass mein Auto mutwillig beschädigt wird, weil die Situation so aufgeheizt ist.

Meine erste Frage, darf entlang der weissen Linien an dieser Stelle geparkt werden, obwohl auf der anderen Seite Anwohner wohnen (Fahrbahneinengung ist aus meiner Sicht nicht gegeben)?

Und ist es möglich, in Lichtenhain für klare Parkzonenregelung eine neue Markierung und Beschilderung einzuführen?

Es liegt nicht in meinem Interesse falsch zu parken, aber hier oben ist es einfach nicht ausreichend gekennzeichnet, wie und wo geparkt werden darf und verärgert unwissentlich andere Menschen.

Mit freundlichen Grüssen,
M.G.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Zu Zeichen 295 StVO:
"Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen."

In der oberen Mühlenstraße ist die Fahrbahn wegen der Bebauung unterschiedlich breit.

Die Fahrstreifenbegrenzung unterhalb der Lützowstr. sollte den Fahrbahnverlauf verdeutlichen und daneben beengte Parkmöglichkeiten auf dem Seitenstreifen zulassen. Wir wissen nicht, welches Fahrzeug Sie haben und wie Sie normalerweise dort parken.

Jedenfall würden  Parkmarkierungen in Regelbreite die Fahrbahn soweit einengen, dass ein geordneter Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist oder - sollten die Parkflächen nicht belegt sein - die Markierung ständig überfahren werden muss.  .

Würden Sie uns bitte einmal eine solche schriftliche und anonyme Anfeindung aus der Nachbarschaft zur Kenntnis geben ? (Tel. 03641 / 49 5363)  FD Mobilität

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6902-2021, die neue ID ist: #6800-2021.

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