#7064-2021

Beschreibung des Mangels

Guten Tag, da leider kein direkter Kontakt zur Stadt möglich war, der Versuch auf diesem Weg.

Der Fußweg im Bereich ist durch einen Bauzaun massiv eingeengt. Hier ist kein Durchkommen mehr für Fußgänger mit Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl möglich. Hier muss dringend Verkehrssicherheit hergestellt werden!

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.922389119464, 11.574399769306

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Mängelmelder,

 

gern gebe ich hierzu auch telefonisch Auskunft.

 

Straßenverwaltung Süd 4989169

Sehr geehrter Mängelmelder,

Ihr Anliegen wurde heute vor Ort geprüft und festgestellt, dass eine Breite (zur Straße) von 1 m gegeben ist. Die Baustelle ist somit gem. den Richtlinien ordnungsgemäß abgesichert.

Die Breite ist ebenso ausreichend, um die Engstelle mit einem "normalen" Kinderwagen zu durchqueren.

 

FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7171-2021, die neue ID ist: #7064-2021.

Kommentare

<p>Werter Gast,</p>

<p>eine direkte Kontaktaufnahme zur Verkehrsorganisation (Dezanat 3) ist jederzeit möglich. Die Kontaktdaten stehen allen Bürgern (m/w/d) unter <a href="https://rathaus.jena.de/de/gesamtstruktur-stadtverwaltung">www.jena.de<…; zur Einsicht zur Verfügung. Sollten Sie also Rückfragen haben, nehen Sie gern mit den Kollegen:innen Kontakt auf.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

Ich kann dem Mängelmelder nur zustimmen! Der Gehweg ist deutlich verengt und wird gleichzeitig von zahlreichen Fußgängern begangen.

Warum stellt der Bauherr seinen Bauzaun nicht auf seinem eigenen Grundstück auf? Wieso werden dazu öffentliche Flächen in Anspruch genommen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde das gern nachmessen. Es spielt am Ende aber keine Rolle, dann hier besteht eine Gefahr für Menschen mit Kinderwagen und vor allem auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die z.B. im Rollstuhl sitzen.

Viele Grüße

Michael Schubert
Vorsitzender Beirat Menschen mit Behinderung der Stadt Jena

Liebe Mitarbeiter:innen des Fachdienstes Mobilität,

ich bin irritiert, wenn die fachlich zuständige Stelle davon spricht, dass
"Die Baustelle somit gem. den Richtlinien ordnungsgemäß abgesichert [ist]."

Es wird eine Kritik am Mobilzaun geäußert, nicht an der Absicherung einer Baustelle/Arbeitsstelle gegen unbefugten Zutritt o.Ä.

Maßgeblich und einschlägig ist hier selbstverständlich - da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt - die RSA. Und graue Mobilzäune sind nun keine Absperrungen, sind laut RSA nicht vorgesehen.
Hier bedarf es ergänzender/alternativer Einrichtungen wie z.B. Absperrschranken.

Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass der Fachdienst Mobilität für das Bereiten eines Hindernisses in dieser Ausführung eine VAO ausgestellt hat.

Anzuführen sind hier Probleme für Bürger:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Für Rad Fahrende, die nach StVO hier auf dem Gehweg fahren müssen (Kinder vor vollend.8. LJ) oder dürfen (10. LJ, Begleitpersonen) besteht bei derartigen Mobilzäunen stets die Gefahr eines Verhakens des Lenkers am Mobilzaun.
Diese latente Gefahr mag bei Gehwegbreiten von 2,5m vernachlässigbar sein. Hier ist die verfügbare Gehwegbreite, bzw. der lichte Raum zu schmal, als dass diese Ausführung auch nur toleriert werden kann - von einer Anordnung(!) ganz abgesehen.

Es drängt sich erneut und wiederholt der Eindruck auf, dass der Fußverkehr in der Stadt Jena einen unglaublich niedrigen Stellenwert besitzt. Sei es bauliche Ausführung von handtuch-schmalen Gehwegen, die Anordnung von Z.315 mit dem Gehwegparken legalisiert wird, die nicht-Ahndung von ordnungswidrigem Gehwegparken im gesamten Stadtgebiet oder die bei so vielen Arbeitsstellen anzutreffende Gleichgültigkeit bei der Umsetzung einer regelkonformen Absperrung.

Dazu zählt die Dauerbaustelle am Engelplatz, wo aufgrund einer eingerichteten Zufahrt seit Beginn der Baustelle der Gehweg ersatzlos entfallen ist, die Andienung aber tagtäglich über die Einmündung Schillergässchen erfolgt. Dazu zählt auch die unsachgemäße Sperrung des Gehweges in der Löbstedter Straße vor HsNr 23/25.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.