#1109-2019

Beschreibung des Mangels

Der Lichtenhainer Oberweg ist wegen Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist über die Döbereinerstrasse bzw. die Phillip Müller Strasse angewiesen.

Jedoch wurde hier versäum ein Parkverbot auszusprechen. Die Strassen sind sehr eng, somit wird oft der Fussweg als Fahrbahnverbreiterung benutzt. Ist natürlich für die Schulkinder usw. sehr praktisch.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.92022200353, 11.567750573158

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Gemäß  der gesetzlichen Regelung des §  12  Abs.  1  Nr.  1  StVO ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig.Von  einer  engen Straßenstelle ist auszugehen, wenn für den fließenden  Verkehr  weniger als drei Meter Breite übrig bleiben, wobei sich dieses  Maß  aus der maximal zulässigen Breite eines Serienfahrzeuges  gemäß  StVZO  von  2,55 m zuzüglich einem Sicherheitsabstand von knapp 0,5 m ergibt.

Eine zusätzliche Beschilderung enger Stellen mit Haltverbotsschildern ist unzulässig,  denn in der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO Abs. I heißt es zwingend, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben,  nicht anzuordnen sind. Diese restriktive Vorschrift wurde vom Gesetzgeber  zur dringend notwendigen Eindämmung des Schilderwaldes erlassen.

Hier helfen also nur Kontrollen und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch Kontrollkräfte des Fachdienstes Kommunale Ordnung oder die Polizei.


 

Der Mangel #1109-2019 wurde migriert.

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