#1394-2019

Beschreibung des Mangels

Fehlendes Zeichen 1000-32:
Die Einmündung quert den derzeit in beide Richtungen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg. Darum ist das Zeichen 1000-32 anzubringen.
Verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob das Zeichen 205 samt Pfosten von der Mitte des Radwegs vor die Radverkehrs- und Fußgängerfurt verlegt werden kann, da es mangels Reflexionsstreifen bei Nacht ein gefährliches Hindernis darstellt.

vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.897186321954, 11.582038700581

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis. Das Verkehrszeichen 205 StVO wird umgesetz und mit dem richtigen Zusatzzeichen ergänzt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1468-2019, die neue ID ist: #1394-2019.

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