Beschreibung des Mangels
In jüngster Zeit wurden an bzw. im Umfeld des Zeiss Gebäudes bauliche Veränderungen vorgenommen. Seit Abschluss dieser Arbeiten hat sich die Schallabstrahlung der gewerblichen Klimaanlage in Richtung der angrenzenden Wohnbebauung drastisch erhöht.
Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gilt für gewerblich-technische Anlagen in allgemeinen Wohngebieten nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) ein Immissionsrichtwert von maximal 40 dB(A).
Nach eigenen orientierenden Messungen sowie aufgrund der spürbaren Zunahme seit den baulichen Anpassungen wird dieser gesetzliche Höchstwert derzeit nachts regelmäßig überschritten.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Fachdienst Umweltschutz
- Geokoordinaten
- 50.917955246568, 11.56516721183
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