#2220-2019

Beschreibung des Mangels

Beschilderung des Geh-Radweges ist wiedersprüchlich.
Stadteinwärts auf der Wiesenstraße ist ein kombinierter Geh/Radweg ausgeschildert Zeichen 241 und
Stadtauswärts ist ein Gehweg mit Fahrrad frei ausgeschildert Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10.
Ist dies Richtig?
Mit freundlichem Gruß

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.94344739966, 11.606744527817

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Beschilderung ist dort tatsächlich nicht richtig. Es wurde bereits eine Anordnung getroffen, dass der getrennte Rad-Gehweg in nördlicher Richtung nur mit dem Zusatzzeichen " Radfahrer frei" beschildert wird. Das Gehwegschild wird entfernt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2305-2019, die neue ID ist: #2220-2019.

Kommentare

Bitte heben Sie Benutzungspflicht stadteinwärts auch auf, damit man mit dem Rad sicher auf der Straße fahren kann, statt an jeder Einmündung damit rechnen zu müssen, vom Rad geholt oder von abbiegenden LKW überrollt zu werden.

Sehr geehrte Bearbeiter,

am 17.9.2019 schrieben sie: "Es wurde bereits eine Anordnung getroffen, dass der getrennte Rad-Gehweg in nördlicher Richtung nur mit dem Zusatzzeichen " Radfahrer frei" beschildert wird. Das Gehwegschild wird entfernt."

Diese Anordnung ist völlig korrekt und entspricht den aktuellen Verwaltungsrichtlinien zur Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege. Doch umgesetzt wurde sie bis heute nicht.

Hinweis: Bitte nicht nur am Loquitzweg, sondern auch an den anderen Einmündungen das Gehwegschild entfernen.

Zur Zeit ist es so, dass Radfahrer, die vom Jenzigweg über die Wiesenbrücke fahren, per Zeichen 241 auch stadtauswärts bis zur Straße am Alten Gaswerk den Radweg benutzen müssen. Linksseitig! Da das mit erhöhter Unfallgefahr einhergeht (Übersehen werden an der Einmündung Am Alten Gaswerk), sollte die linksseitige Benutzungspflicht aufgehoben werden. Hier der neueste Unfallbericht:
https://www.jenatv.de/mediathek/63301/Verkehrsunfall_mit_Personenschade…

.. die Erinnerung daran, dass die vor nunmehr 3 Jahren getroffene Anordnung auch vollzogen wird.

Auch der Abschnitt von Schlachthofstr. bis Am Alten Gaswerk ist z.Zt. linksseitig mit VS 239 + 1022-10 beschildert, also nicht benutzungspflichtig.

Das im vorigen Kommentar erwähnte seitlich angebrachte VZ 241 mit zwei Richtungspfeilen an der Ampelquerung Wiesenbrücke ist eine Altlast und steht im Widerspruch zur Beschilderung an der Einmündung Schlachthofstr. VZ 241 kann durch 1022-10 ersetzt werden, da stadteinwärts die Benutzungspflicht ohnehin an der Schlachthofstr. endet.

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