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.. die Erinnerung daran, dass die vor nunmehr 3 Jahren getroffene Anordnung auch vollzogen wird.

Auch der Abschnitt von Schlachthofstr. bis Am Alten Gaswerk ist z.Zt. linksseitig mit VS 239 + 1022-10 beschildert, also nicht benutzungspflichtig.

Das im vorigen Kommentar erwähnte seitlich angebrachte VZ 241 mit zwei Richtungspfeilen an der Ampelquerung Wiesenbrücke ist eine Altlast und steht im Widerspruch zur Beschilderung an der Einmündung Schlachthofstr. VZ 241 kann durch 1022-10 ersetzt werden, da stadteinwärts die Benutzungspflicht ohnehin an der Schlachthofstr. endet.

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