#4871-2021

Beschreibung des Mangels

Leider kann man den Fußweg nicht benutzen weil dieser als Parkplatz genutzt wird. Fußgänger sind gezwungen auf der Straße zu laufen. Nach dem Umbau des Hauses Schützenhofstraße 91 wurde versäumt das Parkverbotsschild wieder aufzustellen. Wir als Anwohner möchten sie bitten diesen Mangel zeitnah zu beheben.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.950600389105, 11.602014899227

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für den Hinweis. Die Aufstellung des Zeichen 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) wurde angeordnet.

 

Team Verkehrsorganisation

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4963-2021, die neue ID ist: #4871-2021.

Kommentare

Es parken KFZ ordnungswidrig auf dem Gehweg.
Und man möchte Abhilfe schaffen oder das Verbot verdeutlichen, in dem VZ.286 aufgestellt wird?

Gilt in Jena eine eigene, lokale StVO?

Bundesweit ist es ja nun eigentlich so, dass auf dem Gehweg grundsätzlich nicht zu parken/halten ist; Ausnahmen nur mit VZ.315 oder Parkflächenmarkierung.

In VZ.286 trifft eine Regelung für die Fahrbahn, mit ZZ. einen Seitenstreifen. Aber in keinem Fall für einen Gehweg.

Die Gehparker sind umzusetzen. Nachahmungseffekt unzweifelhaft vorhanden, Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch absolute Nichtnutzbarkeit des Gehweges.

Leider hat das Halteverbotsschild nicht gewünschte Wirkung. Im Gegenteil die Fahrzeuge parken widerholt jetzt beidseitig auf der Fahrbahn und das bis in den Kurvenbereich hinein so daß gerade ein PKW durchkommt. Rettungsfahrzeuge sowie die Feuerwehr haben damit bei Bedarf keine Chance die Straße zu befahren um die Häusern im hinteren Teil der Sackgasse zu erreichen.

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