#5238-2021

Beschreibung des Mangels

Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte.
Weiterhin könnte ein Fahrradpiktogramm am Beginn des Schutzstreifens hilfreich sein, um die Widmung der Verkehrsfläche eindeutig zu vermitteln.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.923420342453, 11.569874882698

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

auf Grund eines juristischen Formfehlers wurde die Novelle zur StVO im Jahr 2020 nicht in Kraft gesetzt.

Eine Änderung der Beschilderung ist also nicht angezeigt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5330-2021, die neue ID ist: #5238-2021.

Kommentare

Anfang des Monats war in der Berichterstattung zur Anordnung eines Überholverbotes von einspurigen Fahrzeugen in Weimar zu lesen, dass die neue StVO sehr wohl seit April 2020 gelte und nur der zugehörige Bußgeldkatalog teilweise zurückgenommen wurde:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/verke…
Da das entsprechende Zeichen erst mit der letzten StVO-Novelle geschaffen wurde, wäre deren Gültigkeit nach meinem Verständnis in jedem Fall Voraussetzung für die Anordnung.

Gibt es in Jena eine Sonderregelung, die tatsächlich die gesamte StVO-Novelle außer Kraft gesetzt hat und wenn ja, welchen Vorteil zieht man daraus, wenn jede Stadt und jeder Landkreis seine eigene Vorstellung der gerade gültigen StVO lebt?
Ihre Darstellung, dass die Novelle zur StVO im Jahr 2020 von vornherein gar nicht in Kraft gesetzt wurde, scheint mir in jedem Falle fragwürdig.

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