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Anfang des Monats war in der Berichterstattung zur Anordnung eines Überholverbotes von einspurigen Fahrzeugen in Weimar zu lesen, dass die neue StVO sehr wohl seit April 2020 gelte und nur der zugehörige Bußgeldkatalog teilweise zurückgenommen wurde:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/verke…
Da das entsprechende Zeichen erst mit der letzten StVO-Novelle geschaffen wurde, wäre deren Gültigkeit nach meinem Verständnis in jedem Fall Voraussetzung für die Anordnung.

Gibt es in Jena eine Sonderregelung, die tatsächlich die gesamte StVO-Novelle außer Kraft gesetzt hat und wenn ja, welchen Vorteil zieht man daraus, wenn jede Stadt und jeder Landkreis seine eigene Vorstellung der gerade gültigen StVO lebt?
Ihre Darstellung, dass die Novelle zur StVO im Jahr 2020 von vornherein gar nicht in Kraft gesetzt wurde, scheint mir in jedem Falle fragwürdig.

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