#739-2019

Beschreibung des Mangels

Unzulässige Anordnung der Benutzungspflicht eines linksseitigen Radwegs mit Zeichen 241, da keinerlei Trennung der beiden Verkehrsflächen vorhanden ist.

Zitat aus der VwV-StVO:
"Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg
I. Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann. [...]"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.877670090522, 11.619348227978

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Verkehrszeichen wurden entfernt. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Gesamtheit Stockholmer und Brüsseler Straße wird hinsichtlich der Straßenbeschilderung überarbeitet. Wir bitten um etwas Geduld. Vielen Dank.

Die Verkehrszeichen wurden entfernt. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Der Mangel #739-2019 wurde migriert.

Kommentare

Zwei Monate sind vergangen seit die Mängelmeldung mit der Ankündigung der Schilderentfernung geschlossen wurde. Verändert hat sich seitdem nichts.
Lässt sich grob abschätzen, ob das Lösen der vermutlich vier Befestigungsschrauben noch in diesem Jahr umzusetzen ist?

Bitte bei der Neuplanung auch eine Lösung für die Stadtrodaer Straße entwickeln.
Derzeit ist das Radfahren dort allenfalls als Grauzone geregelt. Zwar lassen die Piktogramme der Ampeln daraufschließen, dass Radfahrer den Gehweg benutzen dürfen / sollen. Da die entsprechende Beschilderung zwischen Emil-Wölk-Straße und der Aral-Tankstelle jedoch komplett fehlt, ist die Fahrbahn der B88 rechtlich gesehen die einzige Verbindung für den Radverkehr in Richtung Südosten. Wird vom Kraftverkehr jedoch erwartungsgemäß schlecht akzeptiert.
Für die Gegenrichtung siehe Mängelmeldung #740-2019.

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