#8490-2022

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen fliegen Sportflugzeuge, scheinbar vom Flughafen Schöngleina mehrmals am Tag, besonders am Wochenende und in niedriger Höhe über Wöllnitz und Jena. Der Lärm den sie machen ist eine Belästigung. Ich möchte gerne wissen, ob es überhaupt gestattet ist, dass Flugzeuge, offenbar ihren Rundflug über Wohngebiete machen dürfen. Das geschieht unterdessen am Sonntag Mittag nahezu aller 10 Minuten.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Fachdienst Umweltschutz
Geokoordinaten
50.903898075535, 11.599301717617

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Liebe:r Mangelmelder:in,

zuständigkeitshalber hatten wir Ihre Anfrage an das Thüringer Landesverwaltungsamt weitergeleitet, verbunden mit ein paar Fragen. Dazu erhielten wir folgende Aussagen:

Frage: Gibt es zeitliche Einschränkungen für den Überflug des Stadtgebiets durch Sportflugzeuge?

Antwort: Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Zeiten, die den Überflug von Jena oder überhaupt von Städten regelt.

Luftverkehr wird in Deutschland nach Bundesgesetzen und Gesetzen der Europäischen Union geregelt. Im Luftverkehrsgesetz LuftVG steht im § 1 folgender Satz:

„Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.“

Das heißt, der Luftraum ist frei. Regelt sich aber durch nationales und Europäisches Recht.

Frage: Gibt es Bereiche in Jena, die nicht überflogen werden dürfen?

Antwort: Nein, es gibt keine Bereiche oder Regionen die mit solchen Auflagen versehen sind, dass sie nicht überflogen werden dürfen.

Frage 3: Welche Flughöhe darf über dem Stadtgebiet von Sportflugzeugen nicht unterschritten werden?

Antwort: Entsprechend der EU (VO) 923/2012, SERA Regeln (Standardised European Rules of the Air) ist festgelegt, dass ein Flug, außer für Start oder Landung über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen, in einer Höhe von weniger als 300 m (1.000 ft) nicht durchgeführt werden darf.

Dementsprechend sollte das Flugzeug nicht tiefer als 300 m über der Stadt fliegen.

 

Wir hoffe, Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße, Fachdienst Umweltschutz

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8600-2022, die neue ID ist: #8490-2022.

Kommentare

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.