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#13317-2024  Straße/Gehweg/Radweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollte, wenn der Bürgersteig nur knapp 1,5 m breit ist, dieser in Gänze dem Fußverkehr dienen ? Dann wäre zwar ein halbseitiges Parken nicht mehr möglich. Dieses sollte aber ein kleiner Verlust im Vergleich zu dem Fußgänger der zur Nutzung der Straße gezwungen wird.

Überprüfen, Ändern, Regeleinhaltung durchsetzen, ...

Grüße,

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