Geschlossen

#3879-2020  Straße/Gehweg/Radweg

in diesem Kreuzungsbereich treffen ein kombinierter Fuß-Radweg und eine Straße aufeinander.
OLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.

#3874-2020  Straße/Gehweg/Radweg

das Pflaster der Closewitzer Str. am Berg vom Stadtzentrum (Schützenhofstr.) Richtung Closewitz driftet auseinander. Dadurch ist das Befahren mit schmalen Fahrradreifen kaum mehr möglich, ohne darin zu versinken oder sehr weit in der Mitte zu fahren und aufgrund parkender Fahrzeug in der Gegenrichtung den Gegenverkehr zu behindern oder das Überholen durch schnellere Fahrzeuge zu verhindern

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