Mit Blick auf den Gegenverkehr sind Geh- und Radweg mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-31 zu erfüllen. Entgegenkommende Radfahrer werden im Begegnungsfall gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen. Der Radweg wird durch eine Bushaltestelle und Bewuchs von rechts auf ca. 1m verengt.