Sehr geehrte Damen und Herren,
hier steht ein sehr verblichenes Straßenschild "Radfahren verboten" ( VZ 254) wenn man aus der Ausfahrt des dortigen gewerbetreibenden kommt.
Dieses Schild hat dort keinen Sinn, da der "gesperrte" Bereich von allen anderen Enden auch mit dem Fahrrad befahren werden kann.
Bitte entfernen
Danke