Wie jeden Tag ist der vordere Bereich (Richtung Grietgasse/Engelplatz) der Neugasse trotz Halteverbot (Zeichen 283 StVO) zugeparkt. Gerade hier, wo die Neugasse besonders schmal ist, stellt das eine nicht unerhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, welche die Neugasse auch entgegengesetzt der Einbahnstraße befahren dürfen, dar.