Fahrradspur Winzerlaer Straße Richtung Ammerbach: keine Verkehrssicherheit für Radfahrer.
Nutze ich als Radfahrer diese durch gestrichelte Linie gekennzeichnete Spur, ist ein Überholmanöver mit PKW nicht mit Mindestabstand 1,50 m möglich, da eine durchgezogene Linie das verhindert.