Elektroroller engen den Fussweg ein, der auch von Radfahrern benutz wird. Es ist nicht mehr möglich Radfahrern auszuweichen, die dort zügig die Steigung hinabfahren. Die Roller sind als Gegenstände einzustufen, welche die Betreiberfirma auf Rad-/Fusswegen ablagert. Wenn das Rechtens ist, dürfen dann andere Firmen auch Dinge im öfgentlichen Raum zwischenlagern?