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#9100-2022  Sonstiges

Am 1. September 2022 ist bundesweit die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Gemäß § 11 EnSikuMaV ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Zahlreiche gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen in der Stadt Jena, u.a.

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