Ich bitte um Prüfung, ob die abgebildete Realität mit der zweifelsohne vorhandenen Verkehrsrechtlichen Anordnung übereinstimmt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass
- das Aufstellen von Leitbaken auf dem Rad- und Gehweg angeordnet wurde
- ein "Radfahrer absteigen" auf deinem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg angeordnet wurde