Klar kann das Zeichen alleine stehen. Siehe VwV-StVO.
Das Zeichen gibt einfach einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite frei, der in Gegenrichtung als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg gekennzeichnet ist. Selbes Spiel wie an der Einmündung Ahornstraße.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1165
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
13
Laterne
1625
Müll
2548
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
600
Sonstiges
2003
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
625
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5035
Straßenreinigung/Winterdienst
829
Straßenschild
1317
Klar kann das Zeichen…
Permalink