Klar kann das Zeichen alleine stehen. Siehe VwV-StVO.
Das Zeichen gibt einfach einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite frei, der in Gegenrichtung als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg gekennzeichnet ist. Selbes Spiel wie an der Einmündung Ahornstraße.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1153
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
261
Graffiti
6
Laterne
1562
Müll
2460
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1967
Spielplatz/Sportanlage
276
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
863
Straße/Gehweg/Radweg
4959
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1297
Klar kann das Zeichen…
Permalink