Neuen Kommentar hinzufügen

Bei aller Hochachtung für diese rechtstheoretischen Darlegung möchte ich nochmal in Erinnerung rufen, daß es bei dem gemeldeten Mangel primär um in hoher Geschwindigkeit über den Haltestellenbereich der Straßenbahn Rad fahrende Personen geht, welche die regulär Wartenden gefährden.

Hier wurde in einem anderem Mangel (10257-2023) sogar die Ansicht vertreten, daß "unaufmerksam wartende" allein durch ihre Anwesenheit die Gefahr von Personenschänden für Rad fahrende erzeugen würden. Auch wenn diese Rechtsauffassung aufgrund der (fehlenden) Beschilderung natürlich falsch ist, zeigt es doch, daß die Situation dort keinesfalls perfekt geregelt bzw. ausgeschildert ist.

Das Stück (Rad-|Fuß-|wasauchimmer)-weg zum Gartencenter würde ich als weniger problematisch ansehen, da es hier auch andere Alternativen (Parkplatz am Möbelmarkt oder am Gartencenter) gibt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.