Danke für Notiz! Eine grundlegende Nachfrage zum Verständnis: es ist doch die Pflicht des Eigentümers, auf dem anliegenden Fußweg für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, umso mehr als Bewuchs von seinem Grundstück ausgeht. Und es ist doch Aufgabe der öffentlichen Hand, diese Pflicht durchzusetzen, und nicht die Aufgabe von Bürger, die sich beeinträchtigt sehen. Liege ich falsch?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
        
        Ampel
      
      1141
    
      
    
      
        
        Diskriminierende Werbung
      
      17
    
      
    
      
        
        Gewässer
      
      258
    
      
    
      
        
        Laterne
      
      1516
    
      
    
      
        
        Müll
      
      2391
    
      
    
      
        
        ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
      
      584
    
      
    
      
        
        Sonstiges
      
      1946
    
      
    
      
        
        Spielplatz/Sportanlage
      
      274
    
      
    
      
        
        Stadtbäume
      
      611
    
      
    
      
        
        Stadtgrün
      
      652
    
      
    
      
        
        Stadtwald/Wanderwege
      
      851
    
      
    
      
        
        Straße/Gehweg/Radweg
      
      4851
    
      
    
      
        
        Straßenreinigung/Winterdienst
      
      715
    
      
    
      
        
        Straßenschild
      
      1270
    
  
Reaktion
Permalink