Danke für Notiz! Eine grundlegende Nachfrage zum Verständnis: es ist doch die Pflicht des Eigentümers, auf dem anliegenden Fußweg für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, umso mehr als Bewuchs von seinem Grundstück ausgeht. Und es ist doch Aufgabe der öffentlichen Hand, diese Pflicht durchzusetzen, und nicht die Aufgabe von Bürger, die sich beeinträchtigt sehen. Liege ich falsch?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1165
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
13
Laterne
1625
Müll
2548
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
600
Sonstiges
2003
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
625
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5035
Straßenreinigung/Winterdienst
829
Straßenschild
1317
Reaktion
Permalink