Danke für Notiz! Eine grundlegende Nachfrage zum Verständnis: es ist doch die Pflicht des Eigentümers, auf dem anliegenden Fußweg für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, umso mehr als Bewuchs von seinem Grundstück ausgeht. Und es ist doch Aufgabe der öffentlichen Hand, diese Pflicht durchzusetzen, und nicht die Aufgabe von Bürger, die sich beeinträchtigt sehen. Liege ich falsch?
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