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Es wird sowohl in der Fahrradstraße, als auch im verkehrsberuhigten Bereich auf den Freiflächen am Ende des Verkehrsübungsplatzes, am Gashäuschen, am Zaun kurz vor dem 2. Parkplatz sowie den Randstreifen und im Kurvenbereich geparkt. Dies ist täglich ab nachmittag der Fall - zusätzlich auch auf der anderen Seite der Lichtenhainer Brücke vor der ehemaligen Gaststätte.

Nichts davon ist als Parkfläche ausgewiesen, bzw im Bereich der Gaststätte sogar explizit durch Schild untersagt.

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