Es verhält sich genau umgekehrt: Die "Steine" (zum Schutz der Außenanlagen) und der "Fahrradschuppen" befinden sich jeweils auf Privatgelände. Die Baustelle hingegen erstreckt bis zur Mitte der öffentlichen Straße (seit übrigens mehr als 2,5 Jahren). Die Sondergenehmigung der Stadtverwaltung sollte nicht mehr verlängert werden.
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