<p>Hierbei handelt es sich um einen Mangel beim Verhalten einiger Radfahrer. Diesen Mangel kann die Stadtverwaltung nicht abstellen. Zuständig für die Verkehrsüberwachung ist die Polizei. Wir werden Ihre Beobachtung an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiten.</p>
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1047
Diskriminierende Werbung
11
Gewässer
230
Laterne
1326
Müll
2112
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
510
Sonstiges
1803
Spielplatz/Sportanlage
246
Stadtbäume
502
Stadtgrün
538
Stadtwald/Wanderwege
770
Straße/Gehweg/Radweg
4322
Straßenreinigung/Winterdienst
656
Straßenschild
1142
Verhalten der Radfahrer
Permalink