Richtig, wenn z.B. der Paketdienst an ein an den Anliegerweg liegendes Grundstück liefert (hier z.B. die Gartengrundstücke) geht das. Anliegerstraßen sind jedoch nicht die Straßen im darunterliegenden Baugebiet,z.B. der Kaninchenweg.
Umso wichtiger ist es, hier eine Klarstellung seitens der Stadt zu veranlassen. Der oben genannte Platzierungsvorschlkag des Pollers lässt zu, dass alle an den fahrrd/Fußgängerweg angrenzenden Grundstücke (Gärten) erreichbar bleiben, z.B. auch über den Zugang "Am Dachsbau".
Was ist also wichtiger: Die einfache schnelle Durchfahrt für diverse bequeme Kraftfahrzeuge oder der geschützte Weg für Fußgänger und Radfahrer?
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