Neuen Kommentar hinzufügen

Hallo,

geht es hierbei um die markierte Stelle, bezüglich der Stechapfelpflanzen, oder betrifft das eine andere Grünfläche? Falls nicht, dann bitte eine genaue Standortangabe schicken so dass wir die Zuständigkeit ermitteln können! 

Wenn es sich aber doch um die markierte Fläche handelt dann sind wir als KSJ leider nicht zuständig. Hier müsste man den Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen!

Danke.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.