Hallo,
geht es hierbei um die markierte Stelle, bezüglich der Stechapfelpflanzen, oder betrifft das eine andere Grünfläche? Falls nicht, dann bitte eine genaue Standortangabe schicken so dass wir die Zuständigkeit ermitteln können!
Wenn es sich aber doch um die markierte Fläche handelt dann sind wir als KSJ leider nicht zuständig. Hier müsste man den Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen!
Danke.
Hallo, geht es hierbei um…
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