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Wenngleich es selten lohnt, auf Kommentare eine Erwiderung zu verfassen, so möchte ich doch auf die verquere Position hinweisen, die Sie in den Kontext von "Weltproblemen" stellen. Der gemeldete Mangel ist zunächst ein Mangel, und als solcher zurecht hier eingepflegt. Dass Sie die darin liegende Problematik schlichtweg nicht erkennen oder bewusst wegreden, ist eine Sache für sich. Anders aber ist er mit der von Ihnen entgegengehaltenen Verhaltensweise im Straßenverkehr als eine rein pragmatische Handlungsanleitung. Abgesehen davon, dass rücksichtsvolles Verhalten gar nicht zur Debatte steht und sich von selbst als geboten verstehen sollte, schlagen Sie einen Umgang im Straßenverkehr vor, der mutwillig bewusst oder aus Unkenntnis geltende Verkehrsregelungen ignoriert, wenn es nur dem eigenen Vorankommen auf der Straße dient. (Sie tarnen dieses asoziale Verhalten lediglich als ein tolerantes.) Sehr deutlich verweist der gemeldete Mangel auf eine Widersprüchlichkeit von Beschilderung einerseits und gegebener baulicher Umsetzung anderseits. Das hat nicht nur die Folge, dass ich als Verkehrsteilnehmer dazu angehalten werde, mich unfreiwillig verkehrswidrig verhalten zu MÜSSEN, da ich egal wie ich mich verhalte der angegeben Verkehrsvorschrift nicht entsprechen kann. Vielmehr hats dies zudem neben den rein verkehrsrechlichen Folgen nicht minder personenrechtliche Folgen. Als Verkehrsteilnehmer kann ich erwarten, dass Ausschilderungen und bauliche Umsetzung, egal, für welche Varianten man sich entscheiden mag, in sich schlüssig und ohne dagegen verstoßen zu müssen, nutzbar sind. Kurzum, es geht hier nicht um die mir oder anderen bequeme - oder in Ihrem Fall rein pragmatische - Position, sondern darum, ob von dafür zuständigen Behörden eine Beschilderung und bauliche Umsetzung von Verkehrssituationen geschaffen wird, in der man den Vorschirften gemäß am Verkehr teilnehmen KANN, oder ob diese Regelungen in sich derart widersprüchlich sind, dass man zum verkehrswiderigen Verhalten gewungen wird. Ich wünsche Ihnen daher als Folge Ihres ignorant-pragmatischen Verkehrsverhaltens als Radfahrer nicht die Situation, dass Sie sich rechtlich einmal dafür rechtfertigen müssen und Sie verurteilt werden, weil Sie sich auf keine eindeutige verkehrsrechtliche Beschilderung berufen können, die Ihre Unschuld beweisen könnte. Die Welt mag andere Probleme haben, aber um die geht es hier gar nicht. Es geht um sichere und für alle Teilnehmer verlässlich nutzbare Verkehrswege. Schon deswegen widerspricht der von Ihnen gemachte Vorschlag, die Leute dort fahren zu lassen, wo Sie denn wollten, der Idee einer Verkehrsregelung durch Behörden, oder zumindest einer, die genau dem gemeldeten Mangel entsprechend, genau dies unterbindet.

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