#1841-2019

Beschreibung des Mangels

Der Radweg in südlicher Richtung in der Camburger Straße wechselt auf Höhe Leipziger Straße von Zeichen 240 gemeinsamer Geh- und Radweg auf Zeichen 241 getrennter Geh- und Radweg.
Bereits VOR diesem Schild wird (neuerdings auch im Kreuzungsbereich selbst) die Wegbreite auf eine linksgeführte Fahrradspur reduziert (rot gepflaster/roter Fahrbahnbelag).
Diese Markierung verliert sich dann allerdings schon wenige Meter nach dem Schild 241 und es existiert keine vom Gehweg durch Linie angetrennte Fahrradspur.
Die sich zufällig durch die Pflasterung ergebende Fuge kann wohl nicht ernsthaft als eine solche Trennlinie angesehen werden. Zum einen ist die dann geltende Spur wesentlich schmaler, als die zuvor rot ausgeweisene. Zum anderen kommen einem die in Gegenrichting geführten Radfahrer ebenfalls auf dieser Spur entgegen. Ein Ausweichen auf den Gehwegbereich ist an sich nicht erlaubt. Es gibt hier keine klare Trennung und auch keine zusätzlich für entgegenkommenden Radverkehr ausreichend breite ausgewiesene Spur. Will man keine ausreichend breite Spur eindeutig ausweisen, bleibt wohl nur die Option, die Regelung nach 240 weiterzuführen.

Auf jeden fall aber muss die Querung der Leipziger Straße über die gesamte Spurbreite ausgewiesen werden. Wer auf dem Weg Richtung Süden fährt, der muss entsprechend der dort geltenen Ausschilder 240, rechts zu fahren, und nicht auf einer plötzlich ausgewiesenen linksseitigen Fahrradspur, die sich bereits wenige Meter danach wieder verliert. Auch auf diesen Wegen gilt das Rechtsfahrgebot.

Dass die rot eingefärbte Spur über die Kreuzung lediglich in dieser Breite ausgefürt wurde, wie die einen Radspur suggerierende rote Pflasterung, ist fehlerhaft.
Hier wurde eine neue Beschilderung angebracht, ohne die damit im Widerspruch stehenden alten "Relikte" (rot gepflastere Spur) zu entfernen oder zumindest in ihrer Andeutung einer getrennten Spur eindeutig auszuschalten.
Hier zeigt sich leider wieder, dass mit bloßer Änderung der Beschilderung keine gute Radverkehrsführung gemacht werden kann. Leider will man wohl wieder mal kein Geld in die Hand nehmen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.939074422268, 11.592161357403

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verkehrsorganisation in der gesamten Camburger Straße wurde überarbeitet und neu angeordnet. Die Umsetzung der Verkehrsanordnung wird derzeit vorbereitet, die Umsetzung der Anordnung kann jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen (viele Aufträge, Urlaub, Krankheit).

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1917-2019, die neue ID ist: #1841-2019.

Kommentare

Immer wieder diese Mängel über falsch ausgeführte Beschilderung bzw. Markierung. Ich habe den EIndruck, da fährt jemand durch die Stadt und freut sich höllisch, wenn wieder eine nicht korrekte Ausführung gefunden wurde. Meine Meinung: Lasst die Leute Rad fahren, wo sie wollen und selbst entscheiden, ob sie Fußweg oder Straße bevorzugen. Dann kann jeder, welcher sich auf der Straße unsicher fühlt, auf den Fußweg ausweichen. Natürlich unter Rücksicht auf die Fußgänger, wo er ggf. auch mal absteigen muss. Und wer schnell fahren will, nimmt die Straße. Also ich brauche keine Markierung auf dem Weg. Ich fahre einfach da, wo Platz ist. Und wenn sich weit und breit kein Fußgänger auf dem Weg befindet, ist es ja wohl egal, welche Seite ich nutze. Und da es immer wieder auch Fußgänger gibt, die sich auf markierten Radwegen befinden, muss man eh ausweichen. Da wird von beiden Seiten nicht auf die Markierung geachtet - somit ist sie eigentlich auch überflüssig. Ich finde, eine gute stressfreie Wegelösung findet nicht durch noch mehr Markierungen statt, sondern bereits in den Köpfen der Leute! Als Autofahrer achte ich auch immer darauf, ob nicht doch irgendjemand auf einer nicht eindeutig gekennzeichneten Straße von rechts kommt, obwohl ich Vorfahrt habe. Ich habe den EIndruck, es gibt Radfahrer, die am liebsten durch die Stadt preschen wollen, ohne nach links und rechts gucken zu müssen. Das kann nicht funktionieren. Mit meinem Auto fahre ich auch nicht auf ein Hindernis, nur weil es sich unberechtigt auf meinem Weg befindet. Lassen wir doch das Mängelmelderteam und auch den Ausführenden die Chance, sich um wirkliche Mängel kümmern zu können.

Wenngleich es selten lohnt, auf Kommentare eine Erwiderung zu verfassen, so möchte ich doch auf die verquere Position hinweisen, die Sie in den Kontext von "Weltproblemen" stellen. Der gemeldete Mangel ist zunächst ein Mangel, und als solcher zurecht hier eingepflegt. Dass Sie die darin liegende Problematik schlichtweg nicht erkennen oder bewusst wegreden, ist eine Sache für sich. Anders aber ist er mit der von Ihnen entgegengehaltenen Verhaltensweise im Straßenverkehr als eine rein pragmatische Handlungsanleitung. Abgesehen davon, dass rücksichtsvolles Verhalten gar nicht zur Debatte steht und sich von selbst als geboten verstehen sollte, schlagen Sie einen Umgang im Straßenverkehr vor, der mutwillig bewusst oder aus Unkenntnis geltende Verkehrsregelungen ignoriert, wenn es nur dem eigenen Vorankommen auf der Straße dient. (Sie tarnen dieses asoziale Verhalten lediglich als ein tolerantes.) Sehr deutlich verweist der gemeldete Mangel auf eine Widersprüchlichkeit von Beschilderung einerseits und gegebener baulicher Umsetzung anderseits. Das hat nicht nur die Folge, dass ich als Verkehrsteilnehmer dazu angehalten werde, mich unfreiwillig verkehrswidrig verhalten zu MÜSSEN, da ich egal wie ich mich verhalte der angegeben Verkehrsvorschrift nicht entsprechen kann. Vielmehr hats dies zudem neben den rein verkehrsrechlichen Folgen nicht minder personenrechtliche Folgen. Als Verkehrsteilnehmer kann ich erwarten, dass Ausschilderungen und bauliche Umsetzung, egal, für welche Varianten man sich entscheiden mag, in sich schlüssig und ohne dagegen verstoßen zu müssen, nutzbar sind. Kurzum, es geht hier nicht um die mir oder anderen bequeme - oder in Ihrem Fall rein pragmatische - Position, sondern darum, ob von dafür zuständigen Behörden eine Beschilderung und bauliche Umsetzung von Verkehrssituationen geschaffen wird, in der man den Vorschirften gemäß am Verkehr teilnehmen KANN, oder ob diese Regelungen in sich derart widersprüchlich sind, dass man zum verkehrswiderigen Verhalten gewungen wird. Ich wünsche Ihnen daher als Folge Ihres ignorant-pragmatischen Verkehrsverhaltens als Radfahrer nicht die Situation, dass Sie sich rechtlich einmal dafür rechtfertigen müssen und Sie verurteilt werden, weil Sie sich auf keine eindeutige verkehrsrechtliche Beschilderung berufen können, die Ihre Unschuld beweisen könnte. Die Welt mag andere Probleme haben, aber um die geht es hier gar nicht. Es geht um sichere und für alle Teilnehmer verlässlich nutzbare Verkehrswege. Schon deswegen widerspricht der von Ihnen gemachte Vorschlag, die Leute dort fahren zu lassen, wo Sie denn wollten, der Idee einer Verkehrsregelung durch Behörden, oder zumindest einer, die genau dem gemeldeten Mangel entsprechend, genau dies unterbindet.

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