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Wie ist die Vorfahrt denn klar geregelt? Bei Ausfahrt aus der (freigegebenen) Einbahnstraße steht kein Schild, es müsste also dort „rechts-vor-links“ gelten. Das widerspricht aber den Vorfahrtsschildern (Zeichen 306) auf der Querstraße. Damit ist mMn hier gar nichts klar.

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