Die Bundesstraße ist hier eine normale innerörtliche Hauptstraße, deren Fahrbahn problemlos mit dem Fahrrad befahren werden kann und sollte.
Die derzeit mit Benutzungspflicht und Freigabe belegten Seitenräume entsprechen in diversen Punkten nicht den Verwaltungsvorschriften zur Anlage und Ausweisung von Radverkehrsflächen:
- Unterschreitung der erforderlichen Mindestbreite zwischen Zwätzengasse und ThULB
- falsche Signalisierung und fehlende Radverkehrsfurt an der Einmündung Am Planetarium / Bibliotheksplatz
- unbegründete Unterbrechung bzw. fehlende Radverkehrsfurt an der Einmündung Philosophenweg
- Unterschreitung der erforderlichen Mindestbreite im folgenden Abschnitt
- fehlende Radverkehrsfurten an sämtlichen folgenden Einmündungen im Bereich der für den Radverkehr freigebenen Gehwege bis zum Ende der Humboldtstraße (beidseitig)
Diese Mängel sind der entsprechenden Behörde seit Jahren bekannt, jedoch weigert man sich beharrlich, die bindenden Verwaltungsvorschriften umsetzen. Insofern muss eine Erweiterung bei der Verlagerung des Radverkehrs in den Seitenraum dringend vermieden werden.
Die Bundesstraße ist hier…
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