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Im Falle des Abbiegens ist die Wartepflicht ja glücklicherweise eindeutig geregelt:
StVO §9
"(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

Gilt übrigens auch, wenn du dort keine Fuß- und Radverkehrsfurt aufgemalt ist. ;-)

Zur allgemeinen Entschleunigung auf der Fahrt zum Parkplatz könnte die Fußwegverbindung zum Tunnel ja als erhöhte Querungsfläche wie vorm Westportal des Burgauparks ausgeführt werden. Funktioniert dort auch einwandfrei.

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