Der Mangel wurde bereits am 06.07.2026 gemeldet. Seitdem sind inzwischen mehr als fünf Wochen vergangen. Außer der automatischen Eingangsbestätigung erfolgte bislang weder eine Rückmeldung noch ist vor Ort irgendeine Veränderung erkennbar.
Bei allem Verständnis für Bearbeitungszeiten ist dies insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, weil es hier nicht um einen rein optischen Mangel geht, sondern um eine Situation, die unmittelbar die Verkehrssicherheit betrifft.
Die Glascontainer stehen weiterhin ausgerechnet auf einer hierfür markierten Sperrfläche im Einmündungs- und Kurvenbereich Talstraße/Lutherstraße. Die Fläche wurde nicht ohne Grund von einer Nutzung durch den fließenden Verkehr freigehalten. Gerade an dieser Stelle kommen Fahrzeuge aus der Einbahnstraße und müssen nach rechts oder links abbiegen. Durch die dort abgestellten Container werden Sicht und Bewegungsraum deutlich eingeschränkt.
Hinzu kommt, dass die Aufstellung der Container seinerzeit ausdrücklich nur als vorübergehende Lösung aufgrund der Baustelle an der Lutherstraße/Herderstraße erfolgte. Diese Baustelle ist inzwischen abgeschlossen und auch die Bushaltestelle wieder in Betrieb. Der ursprüngliche Grund für diesen provisorischen Standort besteht damit längst nicht mehr.
Es stellt sich daher mittlerweile ernsthaft die Frage, warum eine ursprünglich nur vorübergehend vorgesehene Nutzung einer Sperrfläche nach Wegfall des Anlassgrundes weiterhin geduldet wird.
Ich bitte nunmehr um konkrete Prüfung und kurzfristige Abhilfe sowie um eine Rückmeldung, wann die Glascontainer an ihren ursprünglichen Standort zurückversetzt werden.
Sollte eine Rückversetzung tatsächlich nicht möglich sein, ist ein anderer geeigneter Standort zu finden. Eine Sperrfläche im Kurven- und Einmündungsbereich kann aus meiner Sicht jedenfalls keine dauerhafte Ersatzfläche für Glascontainer darstellen.
Sollte weiterhin weder eine Bearbeitung noch eine nachvollziehbare Stellungnahme erfolgen, werde ich mich mit der Angelegenheit unmittelbar an die zuständige Verkehrsbehörde bzw. die Straßenverwaltung der Stadt Jena wenden und um eine formelle Prüfung der Verkehrssituation und der Zulässigkeit dieses Standortes bitten.
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