Zeichen 325.1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1182
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
274
Graffiti
40
Laterne
1716
Müll
2680
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
632
Sonstiges
2068
Spielplatz/Sportanlage
288
Stadtbäume
638
Stadtgrün
676
Stadtwald/Wanderwege
934
Straße/Gehweg/Radweg
5222
Straßenreinigung/Winterdienst
866
Straßenschild
1369
@Ralf Brömer - bitte frischen Sie Ihre STVO Kenntnisse auf
Permalink