<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>bezugnehmend auf Ihr Kommentar können wir Ihnen leider keinen festen Bearbeitungszeitraum nennen. Dies hängt von den sehr unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen ab. Neben der Stadt können auch Land, Bund oder private Eigentümer für die Beseitigung von Mängeln zuständig sein.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
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