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<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.</p>

<p>Aufdringliches und aggresives Betteln (Festhalten, körperliche Gewalt, etc.) ist ein Straftatbestand.</p>

<p>Ein Schild mit Aufschrift "Hungern" ist kein aggresives Betteln.</p>

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<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>FD Kommunale Ordnung</p>

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