Das Zeichen 206 (Halt Vorfahrt gewären) kann laut StVO durchaus ohne Haltline gestellt werden.
Anbei ein Auszug aus der aktuellen Auflage der StVO.
"Beim Fehlen einer Haltline muss an der Sichtline angehalten weden, sofern Z. 206 nicht mit der Sichtline identisch ist (BayObLG VerkMitt 1986 Nr. 31)."
Sichtline ist der Bereich "vor" den Schnittkanten der kreuzenden oder einmündenden Straßen (nicht "in" der Kreuzung).
Quelle: StVO Auflage 16, Seite 604
ein kleiner Auszug aus der StVO
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