Vielen Dank... Permalink <p>Vielen Dank für den Hinweis/ ihre Anmerkung, welche wir gern zur Kenntnis nehmen. Da es sich hierbei um einen Tatbestand des fließenden Verkehrs handelt, obliegt die Zuständigkeit bei der Polizei.</p> <p>Ihr Mängelmelder-Team</p> Antworten
Vielen Dank...
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