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Lieber "Melder". Nach meiner Ansicht unterliegen Sie hier einem verkehrsrechtlichen Irrtum. Der von Ihnen beschriebene Weg ist durch das Verkehrszeichen 239 als Gehweg gekennzeichnet. Und das im Bereich vom Johannisplatz bis zur E.-Abbe-Straße. Unter diesem Zeichen befindet sich das Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei".
Diese schon recht lange bestehende Beschilderung bedeutet, dass sich dort eben kein Radweg (mehr) befindet, sondern dass Radfahrer optional den Gehweg befahren dürfen- aber nicht müssen. Wenn Radfahrer denn den Gehweg berechtigt benutzen, haben sie dies mit entsprechender Rücksicht auf die priorisierten Fußgänger zu tun, welche nun einmal die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind. Insofern kommt es an der Schnittstelle Fußgängerampel Goethegalerie wie so oft im Leben, auf dass gegenseitige Verständnis und die Rücksicht an. Grundsätzlich bevorrechtigt sollte aber aufgrund der bestehenden Beschilderung der Fußgänger sein...

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